Art.2.4 spricht natürlich dagegen, aber der Bezug Israels liegt auf Art. 51
Der präventive Angriff Israels auf den Iran ist völkerrechtlich umstritten. Grundsätzlich verbietet das Gewaltverbot in Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta die Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen. Eine Ausnahme bildet das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der UN-Charta, das jedoch nur greift, wenn ein bewaffneter Angriff bereits erfolgt ist. Israel beruft sich auf das Konzept des Präventivschlags, um eine „unmittelbare und existenzielle Bedrohung“ durch das iranische Atomprogramm zu neutralisieren. Allerdings ist ein Präventivschlag völkerrechtlich nur zulässig, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht, was in diesem Fall nicht eindeutig nachgewiesen wurde.
Art. 51 sagt Israel.
Laut Israel durch Artikel 51 UN-Charta.
Darauf will sich derzeit kein Experte und kein Politiker festlegen.