selbstverständlich, sie können sich doch taschengeld verdienen
Ja dürfen sie
Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen mit Erlaubnis der Eltern täglich 2 Stunden so eine Dienstleistung ausüben, allerdings nicht vor der Schule oder nach 18 Uhr, das gilt auch in den Ferien. Arbeiten innerhalb der Familie sind aber auch schon früher erlaubt, sprich den Hund der Oma ausführen etc.
Das dürfte die "Beschränkte Geschäftsfähigkeit" sein. Diese gilt für Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, .
Ich meine, dass es in Deutschland für solche Angebote die bedingte Geschäftsfähigkeit gibt, die es mindestens 14 jährigen Schülern erlaubt, unter bestimmten Bedingungen derlei Dienstleistungen anzubieten.