Dürfen E-Scooter auf Waldwegen fahren?

Sonnenwende · 25. November 2019

Heute Morgen wäre ich beim Gassi gehen fast überfahren worden von einer Gruppe mit E-Scootern, die auf einem Waldweg am Fluss unterwegs waren, der sehr viel von Spaziergängern, auch von älteren (es ist ein Altenheim in der Nähe) und von einer ganzen Gruppe Leute mit Hunden frequentiert ist.  Außerdem ist es ein Schulweg zu einer in der Nähe liegenden Grundschule. Hin und wieder fährt auch jemand dort mit dem Fahrrad entlang, aber eher selten. Teilweise ist dieser Waldweg als reiner Fußgängerweg sogar ausgeschildert. Ich habe diese ganze Gruppe mit E-Scootern nicht gehört und habe mich auch ziemlich erschrocken. Ich finde es rücksichtslos, dort mit einem E-Scooter zu fahren, und eure Meinung würde mich interessieren. 

 

Antworten

Spock-Online · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Wenn der Weg, wie in diesem Fall, als Fußgängerweg ausgeschildert ist, haben E-Scooter da nichts zu suchen.

kolokoll · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Es sollte eine separate Fahrspur geben

k293295 · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Wenn das ein reiner Fußweg ist, haben die Dinger da nix zu suchen.

k29291 · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Auf ausgewiesenen Radwegen im Wald

sents · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Wenn der Weg als reiner Fußweg ausgeschildert ist, dürfen dort keine E-Scooter fahren

Ubivis · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Habe ich eigentlich beantwortet:

 

- Fahren auf Fußwegen: Verboten

- Fahren auf Radwegen: Erlaubt

 

Wenn der Waldweg (Grundsätzlich ein Wanderweg, wenn nicht anders ausgeschildert) nicht für Radfahrer freigegeben ist, dürfen E-Scooter dort auch nicht befahren werden. 

bs-alf · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Nein, dürfen sie nicht  8)

Sonnenwende · 25. November 2019 · 0x hilfreich

@Ubivis  die Straßenverkehrsordnung bezüglich E-Scooter ist mir bekannt. Die Frage ist nur: wie ist das mit einem Waldweg, der nur teilweise als reiner Fußgängerweg ausgeschrieben ist und auf dem sonst auch Fahrräder fahren? Allerdings weiß ich nicht genau, ob die Fahrräder fahren dürfen. Als Radfahrweg ist er nicht ausgeschrieben.

@ Brianna_77  Das ist definitiv falsch. Siehe Ubivis.

Ubivis · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Zitat ADAC:

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern. 

 

Wichtig dabei:

Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis.

 

Auch langsamere E-Scooter sind hiervon nicht ausgenommen. Zitat ADAC:

Die Einigung von Bund und Ländern, auch langsame Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis weniger als 12 km/h – abweichend vom Verordnungsentwurf – nicht auf Gehwegen zuzulassen, begrüßt der Club ebenfalls.

Brianna_77 · 25. November 2019 · 0x hilfreich

Wenn Sie mit Ihrem Scooter nicht schneller als 12 km/h fahren, dürfenSie innerhalb eines geschlossenen Ortes auf dem Gehweg, auf dem Radweg und in der Fußgängerzonefahren.

Also darf auch auf Waldwegen gefahren werden.

Ubivis · 25. November 2019 · 0x hilfreich

E-Scooter dürfen nur auf Radwegen genutzt werden. Wenn der Waldweg nicht als Radweg ausgeschildert ist, dürfen diese Roller dort auch nicht verwendet werden. (Ist vielen Leuten leider aber herzlich egal :( )

 
 

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