Wenn der Weg, wie in diesem Fall, als Fußgängerweg ausgeschildert ist, haben E-Scooter da nichts zu suchen.
Es sollte eine separate Fahrspur geben
Wenn das ein reiner Fußweg ist, haben die Dinger da nix zu suchen.
Auf ausgewiesenen Radwegen im Wald
Wenn der Weg als reiner Fußweg ausgeschildert ist, dürfen dort keine E-Scooter fahren
Habe ich eigentlich beantwortet:
- Fahren auf Fußwegen: Verboten
- Fahren auf Radwegen: Erlaubt
Wenn der Waldweg (Grundsätzlich ein Wanderweg, wenn nicht anders ausgeschildert) nicht für Radfahrer freigegeben ist, dürfen E-Scooter dort auch nicht befahren werden.
Nein, dürfen sie nicht 8)
@Ubivis die Straßenverkehrsordnung bezüglich E-Scooter ist mir bekannt. Die Frage ist nur: wie ist das mit einem Waldweg, der nur teilweise als reiner Fußgängerweg ausgeschrieben ist und auf dem sonst auch Fahrräder fahren? Allerdings weiß ich nicht genau, ob die Fahrräder fahren dürfen. Als Radfahrweg ist er nicht ausgeschrieben.
@ Brianna_77 Das ist definitiv falsch. Siehe Ubivis.
Zitat ADAC:
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern.
Wichtig dabei:
Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis.
Auch langsamere E-Scooter sind hiervon nicht ausgenommen. Zitat ADAC:
Die Einigung von Bund und Ländern, auch langsame Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis weniger als 12 km/h – abweichend vom Verordnungsentwurf – nicht auf Gehwegen zuzulassen, begrüßt der Club ebenfalls.
Wenn Sie mit Ihrem Scooter nicht schneller als 12 km/h fahren, dürfenSie innerhalb eines geschlossenen Ortes auf dem Gehweg, auf dem Radweg und in der Fußgängerzonefahren.
Also darf auch auf Waldwegen gefahren werden.
E-Scooter dürfen nur auf Radwegen genutzt werden. Wenn der Waldweg nicht als Radweg ausgeschildert ist, dürfen diese Roller dort auch nicht verwendet werden. (Ist vielen Leuten leider aber herzlich egal :( )