Der zuständige Propst Markus Grasl unterbreitete den Nonnen ein Angebot, das ihnen vorübergehenden Verbleib im Kloster Goldenstein unter Bedingungen erlauben würde. Dazu gehörten:
24-Stunden-Pflegepersonal und eine Ärztin für medizinische Versorgung
Erhalt der Klausur für ein abgeschiedenes geistlich-spirituelles Leben
Einstellung aller Öffentlichkeitsaktivitäten in sozialen Medien (inklusive ihres Instagram-Kanals)
Vage rechtliche Zusicherung zum Verbleib im Kloster
Der Probst bot nun ein vorübergehendes Bleiberecht an. Eine Bedingung: ein Social-Media-Verbot.
Die drei Nonnen lehnten ab.