Bundesverordnung hat Vorrang vor Landesverordnung. Wenn es eine Europaverordnung geben würde wäre die maßgebend.
„Bundesrecht bricht Landesrecht“
Ein Politiker, der keine Antwort weiß, würde jetzt sagen: "Das ist eine gute Frage..."
Ich vermute mal, da die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes verankert ist - wenn ich es richtig verstanden habe - und dieses über den Landesverordnungen steht - gilt die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.