Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sieht ja Lockerungen vor, die Landesverordnung jedoch nicht, was gilt nun?

Mehlwurmle09. Mai 2021

Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sieht ja Lockerungen vor, die Landesverordnung jedoch nicht, was gilt nun?

 

Antworten

k355209. Mai 20211x hilfreich

Bundesverordnung hat Vorrang vor Landesverordnung. Wenn es eine Europaverordnung geben würde wäre die maßgebend.

DaLu10. Mai 20210x hilfreich

„Bundesrecht bricht Landesrecht“

Sonnenwende09. Mai 20210x hilfreich

Ein Politiker, der keine Antwort weiß, würde jetzt sagen: "Das ist eine gute Frage..."

 

Ich vermute mal, da die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes verankert ist - wenn ich es richtig verstanden habe - und dieses über den Landesverordnungen steht - gilt die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.

 

Frage stellen

 
 
Suchbegriff