Die Samenspende (donogene Insemination) ist in Deutschland seit den 1970er Jahren als ärztlich unterstützte Methode zulässig. Hier die wichtigsten Eckdaten zur Entwicklung:
- 1970: Der Deutsche Ärztetag beschloss Ende 1970, dass die Samenspende nicht mehr als standeswidrig betrachtet wird.
- 1990: Mit Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) blieb die Samenspende erlaubt, während die Eizellspende verboten wurde.
- 2018 (Neuregelung): Seit dem 1. Juli 2018 regelt das Samenspenderregistergesetz (SaReG) die Spende. Anonyme Samenspenden sind seitdem nicht mehr möglich. Daten müssen für 110 Jahre gespeichert werden, damit Kinder ihre Abstammung erfahren können.
Während die Samenspende in Deutschland erlaubt ist, ist die Eizellspende weiterhin verboten.