Die Unionsliste schafft eine Grundlage für konkretes Handeln. Besonders wichtig sind ein Besitz- und Vermarktungsverbot sowie schnelle Maßnahmen in der frühen Phase der Invasion.
Seit 2017 steht die Nilgans auf der „Unionsliste über invasive gebietsfremde Arten“ der Europäischen Union (EU).
Darin sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die dem Lebensraum anderer Lebewesen schaden und somit die Artenvielfalt gefährden.
In der „Unionsliste“ invasiver Arten benennt die EU Tier- und Pflanzenarten, die mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen und daher der biologischen Vielfalt schaden können.
Sie zählt zu den bekämpfende Tier- und Pflanzenarten, die mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen und daher der biologischen Vielfalt schaden können.
In der Unionsliste benennt die EU zu bekämpfende Tier- und Pflanzenarten