Der britische Supreme Court hat in einem Urteil im Jahr 2023 entschieden, dass die Pläne der britischen Regierung zur Einrichtung von Abschiebelagern für Geflüchtete in Nicht-EU-Ländern, insbesondere in Ruanda, rechtlich zulässig sind. Das Gericht stellte fest, dass die Vereinbarungen mit Ruanda im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Großbritanniens stehen, obwohl es Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage und der Sicherheit für die dort untergebrachten Geflüchteten gab.
Das Urteil wurde von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten kritisiert, die argumentieren, dass solche Maßnahmen gegen das Völkerrecht und die Rechte von Asylsuchenden verstoßen könnten. Die Debatte über die Ethik und die praktischen Auswirkungen solcher Abschiebelager bleibt weiterhin ein umstrittenes Thema in der politischen Landschaft.
Nicht rechtskonform.
Die EU plant, sogenannte Rückführzentren in Drittstaaten zu ermöglichen, um die Abschiebung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht zu beschleunigen. Ein ähnliches Vorhaben Großbritanniens, Asylsuchende nach Ruanda abzuschieben, wurde jedoch vom britischen Supreme Court als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht argumentierte, dass in Ruanda kein faires Asylverfahren garantiert sei und berief sich dabei auf Berichte des UNHCR. Die britische Regierung hatte geplant, Asylverfahren vollständig nach Ruanda auszulagern, was bedeutete, dass Asylsuchende dort Schutz suchen sollten, ohne die Möglichkeit einer Rückkehr nach Großbritannien. Der Supreme Court betonte, dass solche Pläne nur unter strikter Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zulässig wären.
es sei rechtswidrig