Die AfD wollte vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass sie ein verfassungsrechtliches Recht auf den Vorsitz in Bundestagsausschüssen erhält. Konkret ging es darum, dass die AfD in der aktuellen Legislaturperiode drei Ausschussvorsitze beanspruchte: im Innenausschuss, im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und im Gesundheitsausschuss. Die Partei konnte jedoch keinen ihrer Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen durchsetzen.
Zusätzlich klagte die AfD gegen die Abwahl von Stephan Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Jahr 2019 aufgrund verbaler Entgleisungen. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass kein automatisches Recht auf einen Ausschussvorsitz besteht und wies die Klagen der AfD ab.
Sie wollte durchsetzen, dass auch sie Vorsitzende in den Fachausschüssen des Bundestages stellen darf.