Entschädigung? 😅
an den Bezügen von Richtern am obersten Gerichtshof
Eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten) an die Bezüge von Richtern an obersten Bundesgerichten (Besoldungsgruppe R 6) ist rechtlich und systemisch bereits der etablierte Maßstab in Deutschland.
Diese orientiert sich an den Bezügen eines Richters am obersten Gerichtshof.
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
§ 11 Abgeordnetenentschädigung(1) Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Deutschen Bundestages orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 gemäß der Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes mit Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes). Die Abgeordnetenentschädigung beträgt 10 083, 47 Euro. Für die Anpassung der Entschädigung gilt das in den Absätzen 4 und 5 geregelte Verfahren.
eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes