Wie lange er oder sie Wehrdienst leisten möchte, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden. Möglich sind als Freiwillig Wehrdienstleistender von sechs bis zu elf Monate als besonderes staatsbürgerliches Engagement, monatlich abgestuft, beziehungsweise als Soldatin oder Soldat auf Zeit ab 12 Monaten. Bei entsprechender Eignung sind Verpflichtungszeiten als Soldatin oder Soldat auf Zeit bis zu 25 Jahren möglich.
ein halbes Jahr