am 21. Januar 1957
als Rechtsnachfolgerin des Reichtages sind auch frühere Beschlosse relevant
Da es den Bundestag erst seit 1949 gibt, kann 1889 schon mal gar nicht sein.
am 22. Juni 1889
Mit dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ von 1889 fiel in Deutschland der Startschuss für die gesetzliche Rentenversicherung.
Am 21. Januar 1957, beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung.