als erstmeldung ist es erlaubt, trotzdem muss der k-schein sofort zum ag
Die Art und Weise, wie man sich krank meldet, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist üblich, eine Vereinbarung zwischen Firma und Arbeitnehmer zu schließen. Manche Arbeitgeber möchten auf jeden Fall eine telefonische Krankmeldung, manche eine per E-Mail, und der ein oder andere möchte auch lieber per WhatsApp informiert werden. Wichtig ist aber, dass die Krankmeldung möglichst vor Arbeitsbeginn stattfindet, ansonsten kann man abgemahnt werden.
Erhält der Chef selbst vor Arbeitsbeginn auf seinem Handy eine an ihn persönlich gerichtete WhatsApp-Nachricht des Arbeitnehmers mit einer Krankmeldung, die ihn auch über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung informiert, ist dies rechtlich ausreichend.