Zur Tötung eines Wirbeltieres (z.B. Hund) ist nach § 4 Abs. 1 TierSchG nur berechtigt, wer die dazu notwendigen Kenntnisse besitzt. Regelmäßig wird es ein Tierarzt sein, doch auch ein Jäger kann bei Vorhandensein entsprechender Kenntnisse die Tötungshandlung vornehmen.
ich glaube nicht. Der Tierarzt kann einschläfern
Wenn der Tierarzt nicht mehr helfen kann, kann der Tierarzt das Tier "einschläfern".
Gesetzlich gesehen in Deutschland ein klares Nein denn da ist ja alles verboten.
Menschlich gesehen, wenn ich die Möglichkeit dazu habe, ein ganz klares ja wenn der Tod eine Erlösung ist.
Nein, darfst Du ohne weiteres nicht. Das muss ein Arzt machen. Jägern ist das töten eines Hundes auch nicht erlaubt.