Nach § 14 Absatz 2 Markengesetz ist die Benutzung einer Marke ohne die Zustimmung des Markeninhabers nur im „geschäftlichen Verkehr“ verboten. Privat und als Plagiat gekennzeichnet ist es nicht verboten.
Der Verkauf dieser steht in Deutschland unter Strafe
wenn sie als diese klar gekennzeichnet wurde und es sich um ein Einzelstück handelt, ja..gewerbsmäßig ist es verboten.
Ja, darf man, wenn man sie als diese auch bezeichnet!
der gewerbsmäßige handel ist ganz klar verboten