ja das ist erlaubt
Kurz und bündig: Ja!
Das verwenden und aufnehmen ist nicht das Problem, sondern was du dann mit dem Material das du aufgenommen hast machst... Das du nicht einfach was veröffentlichen darfst wo man andere Menschen darauf sieht etc wurde hier ja eh schon ein paar mal geantwortet... Und so isses halt auch :)
Nutzen kannst du was du willst. Die Frage ist, was du damit aufnimmst und verteilst. Personen etc. müsstest du bei öffentlichen Plattformen wie youtube unkenntlich machen, sofern keine Einwilligung der Personen besteht ;)
Wie die Vorredner schon richtig schreiben muss man sehr aufpassen. In Deutschland ist das Recht auf das eigene Bild grundrechtlich geschützt.
hauptsache andere leute sind nicht zu sehen
Diese Grenze zieht die Vorschrift des § 6b BDSG, Danach ist die Videoüberwachung nur zulässig, soweit sie
Fazit:
Allerdings fallen bei einer Bodycam fast alle Faktoren weg, die Aufnahmen legitimieren würden. Das selbe Problem gilt für die u.a. in Russland üblichen Dashcams im Auto. Selbst die Polizei hat beim Einsatz von Bodycams enge Grenzen, was den Einsatz als Privatperson fast ausschließt.
Quelle:
https://www.junit.de/spezialisierung-mainmenu-12/datenschutzrecht/583-private-videoueberwachung-im-fokus-kann-man-sich-gegen-ueberwachungskameras-des-nachbarn-wehren
Ja natürlich darfst du das. Du musst nur Gesichter unkenntlich machen sobald du die Videos oder Bilder veröffentlichen willst
ja du darfst nur andere nicht filmen
Es ist grundsätzlich immer erlaubt solange du die Bilder nicht Veröffentlichst.
Soweit mir bekannt ist ist es nur verboten wenn du dich bei geschlossenen gesellschaften aufhälst oder dort wo nicht jedermann einfach so hin kommt
ja, wenn du nur auf deinem Grundstück oder in deiner Wohnug damit herumläufst. Ansonsten nein, ist verboten, es werden mehrere Persönlichgkeitsrechte von Passanten sonst verletzt. Die Überwachungskamera an einem Haus, darf auch nicht z.B. den öffentlichen Bürgersteig vor dem Eingang überwachen, ist da dieselbe Rechtslage.