Ja, eine der Ausnahmen ist das Freimachen eines Rettungsweges, wenn z. B. ein Rettungswagen oder die Feuerwehr von hinten kommt, und ich den Weg nur freimachen kann, indem ich die rote Ampel überfahre. Ist mir selbst schon mal so passiert, ich hab dafür auch einen Anhörungsbogen zwecks Bußgelds bekommen, weil die "Fratzenfalle" ausgelöst hatte, und den Vorfall exakt geschidert. Bußgeld musste ich keines zahlen, denn der Gegen-Check beim Rettungsdienst in Hamburg ergab, dass ich zu Recht die Straße freigemacht hatte.
Ja das darf man!
Ja. man darf eine rote Ampel in Sonderall überqueren.
Ja, wenn es um die Freimachung einer Rettungsweges geht.