Unter Umständen darf man, wenn es sich nämlich bei mindestens einem der beiden Brüder um die Stiefmutter handelt, also z. B. die zweite Frau des gemeinsamen Vaters, der dann als ihr Ehemann wegkommt - ob nun durch Scheidung oder Tod ist nebensächlich.
ist recht ungewöhnlich, funktioniert aber.
Auf gar keinen Fall.
ja darf mann.
Ist einzelfallabhängig: "Nein" oder "Mindestens die Hälfte davon". Eine Heirat (exemplarisch: von a und b) begründet eine Schwägerschaft zwischen zwei Familien (A und B), Tod (von a oder b) oder Scheidung (von a und b) beenden diese nicht. Bei erneuter Heirat bekommt a (und/oder b) halt (jeweils) eine zusätzliche (!!!) Schwiegermutter. "Die Frau des Bruders" kommt uU also schon mit 1 bis N Schwiegermüttern (landläufig: Ex-Schwiegermutter) daher, davon kann aber höchstens eine die eigene Mutter sein. Alle anderen Schwiegermütter der Schwägerin dürfen geheiratet werden.
Nein das geht in Deutschland nicht. Man kann nicht seine eigene Mutter heiraten.
In Deutschland nicht.
Fangfrage, ich wäre auch rein gefallen. :)
nein, das sollte man nicht.
Nein. Diese Frau ist die eigene Mutter, also die Mutter des Fragestellers.
natürlich nicht; es ist ja die eigene mutter