normalerweise JEDE/R.
allerdings gibt es Ausnahmen, wo Sozialkaufhäuser nur mit Gutscheinen von Sozialamt ausgestellt (Berechtigungsschein) Waren herausgeben und auch nur für solche Zwecke geschaffen wurden.
Das ist lokal unterschiedlich. Bei uns im Ort darf jeder im Sozialkaufhaus einkaufen.
Also ich muss an der Stelle mal den Vorpostern widersprechen. Bei dem Sozialkaufhaus bei mir um die Ecke steht explizit draussen dran, dass jeder dort einkaufen darf.
Es kann natürlich sein, dass dies von Träger zu Träger unterschiedlich gehandhabt wird, weshalb ich davon ausgehe, dass man diese Frage nicht pauschal beantworten kann.
Dieses Angebot ist Menschen mit niedrigen Einkommen vorbehalten. Es muss also der Bedarf nachgewiesen werden.
Sozial Schwache mit Berechtigungsschein.
Mit Berechtigungsausweis oder Zuwendungsbescheid
Jeder mit Berechtigungsschein.