Da in Deutschland grundsätzlich alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist - nein. Und im übrigen steht diese Frage jeden Tag in jeder Zeitung.
Nur wenn es der Chef erlaubt - oder du selbst der Chef bist...
Wenns der Chef genehmigt: Ja.
Wenn nicht: Nein.
Viele Begegnungen beginnen, wenn man, wie viele andere Beschäftigte, bei der Arbeit ist. Aller Begeisterung zum Trotz, aber die Arbeit hat Vorrang. Wenn man also beim Anpfiff noch arbeiten muss, haben man Pech.
Denn wer Fußball schaut, arbeitet nicht und verstößt damit gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Auch ein Live-Stream in einem kleinen Fenster auf dem Bildschirm lenkt bereits von der Arbeit ab.
Genauso verhält es sich mit dem Radiohören am Arbeitsplatz. Wenn man gespannt der Reportage folgt, leidet Ihre Aufmerksamkeit für die Arbeit. Auch wenn der Arbeitgeber Radiohören während der Arbeit generell erlaubt hat – in der Regel erstreckt sich diese Erlaubnis nur auf Hintergrundmusik. Große Firmen, bei einer davon habe ich gearbeitet, gab den Mitarbeitern die Möglichkeit, die Arbeit während Spielen des Deutschen Teams zu unterbrechen, und das Spiel auf einer Großbildleinwand zu verfolgen.
Allerdings musste die Zeit nachgearbeitet werden. Heimliches Schauen ist absolut tabu!