nein auf gar keinen fall
Nein darf man nicht
Wenn der Verkehr relevant behindert wird würde ich die Situation (auch Bremsspuren) mit Fotos dokumentieren und erst dann eine Räumung durchführen.
Muss man sogar. Ich habe mal Strafe bezahlen müssen weil wir nach eine unfall beide Autos wegen eines kleinen Blechschadens in der Straße haben Sthen lassen
ja darf man
"Dürfen" schon - is halt nach eigenem Ermessen zu entscheiden obs für die weitere Untersuchung der Polizei dann später besser wäre alles zu lassen wie es ist...
Das Auto sollte nicht vom Unfallort entfernt werden (wozu das Freiräumen der Straße gehört), wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, zum Beispiel dadurch Wege für Rettungsfahrzeuge versperrt werden. Ansonsten gilt: Unfallstelle sichern, und Polizei alarmieren.
ist genau die selbe antwort. auch bei bagatellschäden polizei rufen, schon zur eigenen absicherung für die versicherung. entfernen vom unfallort - fahrerflucht