Du hast das recht dazu, ja.
Allerdings bestätigen ausnahmen die regeln :)
Ja, das darf jeder Patient. Ist auch mittlerweile ein gesetzlich verankertes Recht auf Auskunft des Patienten.
Den zusätzlichen Punkt von @mehlwurmle dazu finde ich übrigens sehr interessant!
Die rechtliche Grundlage für die beinahe uneingeschränkte Einsicht durch den Patienten selbst legt das Patientenrechtegesetz. Im § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist seit dem Jahr 2013 dieses Recht in dieser Form verbrieft.
Prinzipiell ja, es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wenn durch Einblick in die Krankenakte der Therapieerfolg gefährdet wäre.
Gerade bei der Therapie von psychologischen Erkrankungen wird es wohl zum Patientenschutz häufiger zur Ablehnung des Einblicks in die Krankenakte kommen.
...JA aber für eine Kopie der Akte kann er Gebühren verlangen.
Beim Wechsel des Arztes muß er die relevanten Daten, dem neuen Arzt zur Verfügung stellen.
Ja er ist verpflichtet