Darf ein Mitglied des Betriebsrates seine Betriebsratsangelegenheiten währen der Arbeitszeit ...?

bs-alf · 08. November 2017

Darf ein Mitglied des Betriebsrates seine Betriebsratsangelegenheiten während seiner Arbeit erledigen oder als Überstunden nach der Arbeitszeit?

 

Der Mitarbeiter ist nicht freigestellt, darf zu den Versammlungen. Was ist mit den übrigen Aufgaben ? Die Arbeit wird dadurch vernachlässigt, Termine werden nicht gehalten usw.

 

Antworten

Husky09 · 09. November 2017 · 0x hilfreich

Das BR-Mitglied ist von der Arbeit freigestellt und kann während der Arbeitszeit seine Sachen erledigen.

Alex.K · 08. November 2017 · 1x hilfreich

BR-Angelegenheiten gehen prinzipiell vor - selbstverständlich sollte aber auch den direkten Kollegen gegenüber Fairness walten. Sprich, es gibt Möglichkeiten. Zum Beispiel die der Freistellung. Die ist auch teilweise möglich, so und so viel Stunden pro Woche bspw., wobei der Arbeitgeber dann dafür zu sorgen hat, dass die dadurch am Arbeitsplatz fehlende Kraft durch Maßnahmen wie Vertretung oder Umstrukturierungen der Abläufe kompensiert wird.

Wichtig ist hier vor allem die entsprechende offene Kommunikation aller Beteiligten miteinander. Das regelt übrigens auch das Betriebsverfassungsgesetz.

Mehlwurmle · 08. November 2017 · 1x hilfreich

Es gibt auch freigestellte Betriebsratsmitglieder, die machen in ihrer Arbeitszeit nichts anderes, als Betriebsratsangelegenheiten erledigen.

 

Aber auch den normalen Betriebsratsmitgliedern muss es möglich sein, während der Arbeitszeit zum Beispiel an Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen.

 
 

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