Solange der Anwalt seine Zulassung noch hat, behält er alle Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind.
solange die Zulassung der Anwaltskammer vorliegt, darf er weiter agieren... und Schweigepflicht besteht weiterhin, natürlich
Vielleicht verdient er sich ja zu seiner Rente noch was dazu. ;)