Ja klar. Schließlich ist der Großteil deines Autos öffentlich einsehbar.
In Deutschland darf die Polizei nicht ohne Grund dein Auto durchsuchen. Grundsätzlich gilt der Schutz der persönlichen Freiheit und des Eigentums, der auch durch das Grundgesetz garantiert wird.
Wann darf die Polizei dein Auto durchsuchen?
.
Nein, die Polizei darf Ihr Auto bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht ohne konkreten Grund oder ohne Ihr Einverständnis durchsuchen. Für eine Durchsuchung ist in der Regel ein richterlicher Beschluss nötig, es sei denn, es liegt „Gefahr im Verzug“ vor, etwa bei begründetem Verdacht auf Straftaten.
Konkreter Anlass bedarf es schon.
Nein.
Die Polizei darf dein Auto nicht ohne Grund durchsuchen.
Es braucht einen konkreten Anlass, z. B. Verdacht auf eine Straftat, Gefahr im Verzug oder bestimmte Verkehrskontrollen.
Natürlich darf es eine allgemeine Verkehrskontrolle geben