Braucht man eine schriftliche Genehmigung um sich vom Urlaub auf den ...?

DJBB · 05. August 2015

braucht man eine schriftliche genehmigung um sich vom urlaub aus auf den PC im Büro einzuloggen um wichtige emails zu bearbeiten oder Vorgänge in Fremdsprachen zu beantworten, vorallem wenn man der einzige ist der die Sprache beherscht?

 

Antworten

Sense23 · 11. September 2015 · 0x hilfreich

Ich finde solltest deinen Vorgesetzten da fragen. Und dieser sollte meiner Meinung nach nein sagen, denn Urlaub ist Urlaub! Schlimm das dies immer mehr aufgeweicht wird. 

Wanderfalke · 05. August 2015 · 0x hilfreich

Wende Dich an Deinen Chef. Der wird Dir das am Besten sagen können.

Das gibt zwar keine L..., aber Du bist auf der sicheren Seite. ;)

Mehlwurmle · 05. August 2015 · 0x hilfreich

Lass dir das schriftlich bestätigen, damit dir hinterher keiner ans Bein ... kann.

 

Wenn du die Genehmigung erhältst, solltest du aber darauf achten, dich nicht über ein offenes oder schlecht gesichertes Wlan einzuloggen. Nicht das Fremde dann die Daten einfach abfangen können und so Zugang zu Firmeninterna erhalten...

k18663 · 05. August 2015 · 0x hilfreich

Warum fragst du da nicht einfach deinen vorgesetzten? 

Der wird dir das am besten sagen können ob er das möchte oder nicht. 

Chris1986 · 05. August 2015 · 0x hilfreich

Ich bearbeite nebenbei auch immer mal wieder E-Mails da ich über mein Firmenhandy direkten Zugang habe und als Projektleiter man gelegentlich doch mal erreichbar sein sollte im Urlaub.

 

Solange du es freiwillig machst und deine Firma es nicht explizit verbietet sollte eigentlich nichts dagegen sprechen.

 

Wie du dich auf deinen Rechner von extern einloggst ist eine Frage die du deiner IT in der Firma stellen musst.

JoSiso · 05. August 2015 · 0x hilfreich

Wenn die Möglichkeit besteht sich da legal einzuloggen, denke ich, das es aus der Sicht

keine Bedenken gibt. Der Arbeitgeber sollte so einen Zugang nicht öffendlich zugänglich machen wenn er dies nicht will.

Gibt es dazu keine Regeln in eurem Betrieb ? Daran hast du dich auf jeden Fall zu halten ( wenn erhalten und als gelesen unterschrieben)

Ansonsten ist schon was dazu geschrieben worden, Urlaub ist Arbeitsfreie Zeit, du bist sogar verpflichtet dich zu erholen um danach wieder voll einsatzfähig zu sein.

k85186 · 05. August 2015 · 0x hilfreich

Wenn es ein ordentlicher Geschäftsführer ist, wird er es verbieten, weil Du Dich im Urlaub erholen sollst :)

anthonius · 05. August 2015 · 0x hilfreich

Das müsste der Vorgesetzte bzw. Geschäftsführer entscheiden. Die Regelungen sind da von Firma zu Firma unterschiedlich.

 
 

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