Der Deutsche Bundestag, also das Parlament, gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, nach der verfahren wird. Aber wie steht es um die Hausordnung des Reichstages, also des Gebäudes? Das Hausrecht hat meines Wissens der Bundestagspräsident. Aber beinhaltet das auch, die Hausordnung ggf. zu ändern?
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