Für solche Verstöße ist das Ordnungsamt zuständig.
Natürlich nicht. Davon mal abgesehen das es in edr Strassenverkehrsordnung steht das man den Motor nicht unnötig laufen lassen darf kann es mittlerweile sein das man auch noch Ärger kriegt wegen unnötige Umweltverschmutzung.
Nein, ein unnötig laufender Motor stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn Bequemlichkeit der Grund dafür ist. Es hat ein Bußgeld von 80 € zur Folge.