Bei welchen Ländern gilt das Reverse-Charge Verfahren?

GoPractice22. Mai 2024

Wenn in der EU eine “sonstige Leistung” von einem Unternehmer in einem EU Land an einen anderen Unternehmer in einem anderen EU Land geliefert wird, wird das Reverse Charge Verfahren angewandt. Z.B. bei digitalen Leistungen. Aber bei welchen Ländern gilt das?

 

Antworten

klamm22. Mai 20242x hilfreich

Ohne Gewähr:

 

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern
69wolle22. Mai 20241x hilfreich

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.

klassiek22. Mai 20241x hilfreich

Wenn ein Unternehmer aus einem EU-Land eine sonstige Leistung (einschließlich digitaler Dienstleistungen) an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land erbringt, wird die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen. Dies bedeutet, dass der Empfänger der Dienstleistung die Mehrwertsteuer schuldet und nicht der Dienstleistungserbringer.

DaLu22. Mai 20241x hilfreich

Anwendung findet das Reverse-Charge-Verfahren im EU-Ausland sowie bei grenzüberschreitenden Lieferungen in Drittländern wie der Schweiz und den USA.

 

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