Bei welchen Ländern gilt das Reverse-Charge Verfahren?

GoPractice · 22. Mai 2024

Wenn in der EU eine “sonstige Leistung” von einem Unternehmer in einem EU Land an einen anderen Unternehmer in einem anderen EU Land geliefert wird, wird das Reverse Charge Verfahren angewandt. Z.B. bei digitalen Leistungen. Aber bei welchen Ländern gilt das?

 

Beste Antwort

klamm · 22. Mai 2024 · 1x hilfreich

Ohne Gewähr:

 

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Antworten

69wolle · 22. Mai 2024 · 0x hilfreich

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.

klassiek · 22. Mai 2024 · 0x hilfreich

Wenn ein Unternehmer aus einem EU-Land eine sonstige Leistung (einschließlich digitaler Dienstleistungen) an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land erbringt, wird die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen. Dies bedeutet, dass der Empfänger der Dienstleistung die Mehrwertsteuer schuldet und nicht der Dienstleistungserbringer.

DaLu · 22. Mai 2024 · 0x hilfreich

Anwendung findet das Reverse-Charge-Verfahren im EU-Ausland sowie bei grenzüberschreitenden Lieferungen in Drittländern wie der Schweiz und den USA.

 
 

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