Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
25.000 Euro
Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Von diesem Betrag muss bei der Gründung mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, als Bareinlage aufgebracht werden.
Es ist wichtig, dass das Stammkapital in einem Geschäftskonto der GmbH eingezahlt wird, bevor die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wird.
Für Gründung der Gesellschaft (inkl. Eintrag im Handelsregister) 12.500€. Die Haftungsbeschränkung (GmbH) git es aber erst wenn das Stammkapital auf 25.000€ aufgestockt wird, bis dahin haften die Gesellschafter für den Rest auch mit ihrem Privatvermögen.
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro.