Eine Ableitung aus dem Infektionsschutzgesetz
Lässt sich vom Infekionsschutzgesetz ableiten.
Für eine Ausgangssperre gibt es kein Gesetz.
Grundlage für die drastischen Einschränkungen ist das Infektionsschutzgesetz, dass dann auch das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit einschränken darf. Die Ausgangssperre, gesetzlich noch nicht bundesweit definiert, kann ein Landkreis, ein Bundesland oder die Bundesregierung - für ganz Deutschland - erlassen. Die legen dann fest, wie lange die Sperre gilt und welche konkreten Ausnahmen erlaubt sind. Kontrolliert wird die Einhaltung von Polizisten, die auch Bußgelder verhängen dürfen.