Verlangt eine internationale Situation ein operatives Vorgehen der Union, so erlässt der Rat die erforderlichen Beschlüsse
Europäische Union (EU)
Die EU hat Sanktionen gegen Russland auf Grundlage des Artikels 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und des Artikels 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verhängt. Diese Artikel erlauben es der EU, Maßnahmen zur Sicherung der internationalen Sicherheit und Ordnung zu ergreifen.
Vereinte Nationen (UN)
Die UN haben ebenfalls Resolutionen verabschiedet, die Sanktionen gegen Russland unterstützen und verstärken. Diese Resolutionen richten sich gegen Personen und Einrichtungen, die an der Aggression gegen die Ukraine beteiligt sind.
Nationale Gesetze
Verschiedene Länder haben eigene Gesetze erlassen, um die EU-Sanktionen umzusetzen und durch nationale Maßnahmen zu ergänzen.
Sanktionen gegen Personen sind zulässig (
gegen Staaten nicht (Vereinte Nationen S/RES/2664 (2022)
Sicherheitsrat Verteilung: Allgemein
9. Dezember 2022
22-28130(G)
*2228130*
Nur zu Informationszwecken. Die endgültige Fassung erscheint im elektronischen Dokumentenarchiv der Vereinten Nationen
(Official Documents System).
Resolution 2664 (2022)
verabschiedet auf der 9214. Sitzung des Sicherheitsrats
am 9. Dezember 2022).
Hiervon abgesehen, ist "Deutschland" nicht BEFUGT Sanktionen zu verhängen. Dieses darf nur im Rahmen der EU-Mitgliedschaft und NATO Mitgliedschaft erfolgen.
Artikel 28 oder 29 EUV