§§ 95 ff. SGB III , da steht es drinn.
Mit der Verordnung nutzt die Bundesregierung die im "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" eingeräumten Ermächtigungen, den Bezug von Kurzarbeitergeld zu erleichtern.
Sozialgesetzbuch
auf dem Sozialgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__4.html