Auf welche maximale jährliche Neuverschuldung einigten sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Vertrag von Maastricht 1992?
Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich im Vertrag von Maastricht 1992 auf eine maximale jährliche Neuverschuldung von 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
3% des Bruttoinlandsprodukts ( BIP )