An welcher Stelle wird die Ehepartnerin einer Frau-Frau-Ehe in die Geburtsurkunde eingetragen?

Mehlwurmle · 06. April 2020

An welcher Stelle wird die Ehepartnerin einer Frau-Frau-Ehe in die Geburtsurkunde eingetragen?

 

Gleichgeschlechtliche Ehen sind ja gleichgestellt, also dürfen sie auch gemeinsam Eltern werden.

 

Bei Ehen zwischen Mann und Frau wird der Ehepartner automatisch als Vater eingetragen.

Aber an welcher Stelle steht bei einer Frau-Frau-Ehe dann die nicht-gebärende Ehepartnerin?

 

Beste Antwort

Sonnenwende · 07. April 2020 · 1x hilfreich

Folgendes habe ich gefunden: Die Ehefrau der Kindesmutter ist nicht aufgrund der bestehenden Ehe als weiterer Elternteil des während der Ehe geborenen Kindes in das Geburtenregister einzutragen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.10.2018 entschieden. Die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung des § 1592 Nr. 1 BGB sei bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren nicht anwendbar (Az.: XII ZB 231/18).

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k3552 · 07. April 2020 · 0x hilfreich

Es wird nichts eingetragen.

speedyute · 07. April 2020 · 0x hilfreich

An erster Stelle wird die Mutter des Kindes eingetragen. Die Ehefrau steht an zweiter Stelle.

DaLu · 07. April 2020 · 0x hilfreich

Geburtsurkunde bleibt mein eigen, egal ob Mann oder Frau.

bs-alf · 07. April 2020 · 0x hilfreich

An keiner.

 
 

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