Am Wochenende traf ein Teil eines Meteoriten unter anderem ein Haus in Koblenz. Wem gehören die Gesteinsteile?

69wolle12. März um 01:42

Am Wochenende traf ein Teil eines Meteoriten unter anderem ein Haus in Koblenz. Inzwischen wurden einige Gesteinsteile gefunden. Juristisch geklärt wurde auch, wem diese gehören, nämlich wem?

 

Antworten

carpaccio12. März um 08:521x hilfreich

Wenn ein Meteorit auf ein Grundstück fällt, wird er rechtlich meist wie eine „herrenlose Sache“ behandelt, die durch Besitzergreifung Eigentum werden kann.
Da er auf dem Grundstück landet, hat normalerweise der Eigentümer des Grundstücks das Recht daran.

  • § 958 BGB
    Dort steht: Eine herrenlose Sache kann Eigentum von dem werden, der sie in Besitz nimmt.
    Ein Meteorit gilt rechtlich normalerweise als herrenlos, weil er vorher niemandem gehörte.

  • § 903 BGB
    Der Grundstückseigentümer darf grundsätzlich über die Sachen auf seinem Grundstück verfügen und andere davon ausschließen.

k56652114. März um 00:440x hilfreich

der Eigentümer des Grundstücks 

pullauge12. März um 18:330x hilfreich

gehört er meist dem Grundstückseigentümer. Womöglich greift aber auch die Schatzfundregelung, wonach sich Finder und Grundstückseigentümer den Fund teilen. Und noch komplizierter kann es werden, wenn der Meteorit wissenschaftlich wertvoll ist.

piranha11012. März um 14:140x hilfreich

der Hauseigentümer darf es behalten.

Trimmy12. März um 07:500x hilfreich

Sie gehören dem, auf dessen Grundstück/Wohnung die Steine meflogen sind. 

heidelind090112. März um 04:420x hilfreich

Die nach dem Meteoriteneinschlag am Wochenende (8. März 2026) in Koblenz-Güls gefundenen Gesteinsteile gehören den Hauseigentümern.

k355212. März um 04:230x hilfreich

Die Gesteinsteile gehören dem Eigentümer des Grundstücks.

 

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