Das stammt von germanischen Gerichtsprozessen.
„Aller guten Dinge sind drei“ ist die Redensart um 3. Wiederholung zu rechtfertigen und damit einen 3. Versucht zu erschleichen. Die Herkunft dieses Sprichwortes bezieht sich wohl auf das germanische und mittelalterliche Rechtswesen als die Zahl DREI eine große Bedeutung hatte. Germanische Volks- und Gerichtsversammlungen hießen Thing (Ding), die dreimal im Jahr abgehalten wurden. Ein Angeklagter wurde dreimal geladen, bevor er in seiner Abwesenheit verurteilt wurde.
stammt aus germanischer Zeit und meint mit Dinge die Volks- und Gerichtsversammlungen Thing, bei denen nach germanischer Sitte Recht gesprochen wurde. Der Angeklagte wurde dreimal geladen zu erscheinen. Tat er das nicht, wurde er in Abwesenheit verurteilt.