Im Büro sieht es so aus. Unter bestimmten Umständen kann Arbeitnehmern bei einer Raumtemperatur von mehr als 35 Grad hitzefrei im Büro gewährt werden.
Zunächst muss der Arbeitgeber jedoch Maßnahmen zur Kühlung ergreifen (Ventilatoren bereitstellen, Gleitzeit einführen, Alternative Räume anbieten usw.)
Wer sich selbst hitzefrei im Büro verordnet, kann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung erhalten.
Auf dem Bau gilt folgendes: Es gibt keine genaue Gradzahl die dem Arbeitgeber vorschreibt hitzefrei auf dem Bau zu gewähren. Ausgeschlossen ist diese Möglichkeit jedoch nicht.
Auch auf dem Bau gilt, dass der Arbeitgeber zuerst geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um die Arbeit erträglicher zu machen und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen (Arbeitszeit und Pausen anpassen, für Schatten und kostenlose Getränke zu sorgen. Nähere Vorgaben finden sich in der Baustellenverordnung. Aber auch hier gilt, das Arbeitsverweigerung zu Abmahnung und Entlassung führen kann.
Es gibt keine genauer Gradzahl. Der Arbeitgeber hat für eine erträgliche Raumwärme zu sorgen.
verweigern kann mann immer, mann muss nur schnell sehen, dass mann nen termin beim arbeitsamt bekommt
An unserem Imbiss hier ist es so,wenn über 30 Grad ist und die Kunden ausbleiben schließt er um 15 Uhr...
Ich denke verweigern ist nicht drin.
Verweigern ist immer schlecht, da bekommt man wohl kein Recht.