Ab welchem Betrag werden Spenden an Parteien gemeldet?

Polarlichter · 07. Februar um 00:29

Ab welchem Betrag werden Spenden an Parteien gemeldet?

 

Antworten

69wolle · 07. Februar um 17:10 · 0x hilfreich

Alles ab 35.000 Euro müssen sie unverzüglich melden

pullauge · 07. Februar um 09:27 · 0x hilfreich

ab 50000 Großspende

DaLu · 07. Februar um 07:28 · 0x hilfreich

Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von dieser unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

k3552 · 07. Februar um 06:04 · 0x hilfreich

Großspenden müssen unverzüglich gemeldet werden.

biene01090 · 07. Februar um 00:31 · 0x hilfreich

Parteispenden von über 50.000 Euro („Großspenden“) unverzüglich

 
 

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