Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und nicht Kraft Gesetz oder Urteil das Wahlrecht verloren haben.
Ab erreichen der Volljährigkeit ----> also zZ. 18 Jahre
18 Jahre alt
Ab erreichen des 18.Lebensjahres, auch Volljaehrigkeit genannt.
Sobald man vom Gesetzgeber als volljährig zählt darf man wählen. Meine Mutter war zum Beispiel erst mit 21 volljährig. Also auch erst ab 21. Lebensjahr wahlberechtigt. Frauen dürfen sowieso erst seit 100 Jahren wählen.
Mit 18 Jahren darfst Du wählen.
Zur Zeit ab 18 Jahren
Ab 18 Jahren
Ab 18. Ab 16 wird gelegentlich diskutiert.