Eigentlich ab jedem Alter - d.h. die Eltern beantragen den Ausweis.
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Die Kinder und die Jugendlichen müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist auch die Awesenheit mindestens eine Erziehungsberechtigten erforderlich. Der andere Erziehungsberechtigte muss eine Einverständniserklärung so wie seinen Ausweis vorlegen lassen.
Der Personalausweis für unter 16 jährige gilt in der Regel für sechs Jahre.
Ansonsten gilt selbstverständlich dei Ausweispflicht für jeden, der älter als 16 Jahre ist.