Das war 1968.
Mit einer Novelle vom 12. Januar 1968 wurde durch § 249 (1) StGB („Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“) Prostitution verboten.
Mit Inkrafttreten am 1. Juli 1968 wurde Prostitution strafbar und verschwand damit aus dem öffentlichen Raum.
Ab dem 1.7.1968.