Ab einer Fläche von 2500 m² - die Fläche muss mit typischen Waldbäumen bestockt sein. Handelt es sich um Zier- oder Obstbäume, entfällt die Waldeigenschaft und man spricht vom Park oder einer Streuobstwiese.
Wald muss eine Mindestfläche von 0,5 Hektar haben. Diese Fläche braucht nur zu einem Zehntel von Baumkronen überschirmt sein.