Um in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr eintreten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
- das Erreichen eines Mindestalters, in Deutschland je nach Bundesland zwischen 16 und 18 Jahren,in Österreich teilweise 15 Jahre,
- die körperliche Eignung, wobei die genauen Anforderungen nur selten durch Gesetze oder Vorschriften festgelegt sind, so z. B. für Hamburg durch die Feuerwehr-Dienstvorschrift 300 „Gesundheitliche Anforderungen“.Ein von der Deutschen Feuerwehr-Sportföderation e. V. entwickelter Eignungstest hat nur empfehlenden Charakter.
- die geistige und charakterliche Eignung, die in der Regel ebenfalls nicht genau definiert wird
- sowie die Freiheit von gewissen Vorstrafen oder Maßregeln; seltener wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert.
Die Nationalität der Bewerber wird selten spezifiziert. Ein Beispiel ist die Steiermark, in der eine EU-Staatsbürgerschaft gefordert wird, auch wenn diese Bedingung weniger strikt gehandhabt wird.