Wenn Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes geänderet wurden.
erst mit 18 Jahren
Bis jetzt geht das nicht
Zur Zeit dürfen sie noch nicht.
frühestens bei der übernächsten Bundestagswahl
Bislang noch nicht.
Dafür braucht es jedoch eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit, die nicht zustande zu bekommen war. Union und AfD lehnten das Vorhaben ab.