Versicherungstechnisch und TÜV-technisch 30 Jahre
30 Jahre nach Erstzulassung.
Ab 30 Jahre nach Erstzulassung.
30 Jahre nach Erstzulassung
Das Alter liegt bei 30 Jahren und höher. Das Fahrzeug muss im Originalzustand sein, und es dürfen keine auffälligen Veränderungen an dem Wagen vorgenommen worden sein.
Ab 30. Lebensjahr.
"über 30" zählt das Fahrzeug bereits offiziell zu den Oldtimern.