Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind“.
Die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen der EU zu befolgen
das sein Produkt den grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen der Europäischen Union entspricht