Der "Weihnachtsfrieden" in Sachsen-Anhalt 2025 bedeutet, dass die Finanzämter und einige Kommunen in der Weihnachtszeit auf besonders belastende Maßnahmen wie Betriebsprüfungsankündigungen, Vollstreckungen oder Zwangsgelder verzichten, um den Bürgern eine ungestörte Feiertagszeit zu ermöglichen, wobei aber weiterhin Steuerbescheide und Mahnungen versendet werden und Steuern pünktlich gezahlt werden müssen.