(31) k57250
· 04. Juli 2008
Vorsätzliches herbeiführen von Trunkenheit ist ein Straftatbestand nach dem StGB:
<link> - Leider mit geringerer Strafandrohung als versuchter Mord wie bei den UBahnschlägern. Aber unter 5 Jahren kommen sie nicht.

Danke für den Link. Das kannte ich noch nicht. Bisher kannte ich die Alkoholisierung nur als strafmildernden Umstand.
(30) k293295
· 18. Oktober 2007
Hast natürlich Recht mit Deinem Komment zu den jugendlichen Alk-Leichen. Politiker benutzen dieses Argument aber nur, um die Bußgelder abzukassieren (Kommunen) und in Angst und Schrecken zu versetzen. Die Jugend ist denen egal, das find ich schlimm.
Mal wieder ein sehr sehr guter Kommentar. Dafür hast du dir die 5 Klammern redlich verdient.
Uneingeschränkte Zustimmung zu deinen Ausführungen bezüglich der durchgeknallten Autofahrer/innen!
Richtig! Neue Arbeitsplätze und Gewinn wird es wegen der freigegebenen Öffnungszeiten nur bedingt geben. Wie Du es schreibst, nur wenige Betriebe werden dieses Risiko überhaupt eingehen, aber mancher andere wird auf der Strecke bleiben.
(26) k21610
· 11. September 2006
Hab die "Wahl"-News nicht lesen können, sondern bin gleich an deinem Comment hängen geblieben. EINFACH TOLL!
Schöner Beitrag zum Thema "Wahlen in Niedersachsen" :) Sehe ich genau so
Heinz Erhardt!
(23) ReneP
· 16. Juni 2006
Huhu Willy, hab auch grade Deinen "Wasserstoffperoxid" Kommentar gelesen. Weißt wohl immer noch alles? ;-) Ich hoffe es geht Dir gut? Ich habe ja nach CC lang nichts mehr von Dir gesehen. Beste Grüße Paule.
Für's Richtigstellen der News (Wasserstoffperoxid) gibt's erstmal satte fünf Klammern! Experten braucht das Land! Gruß vom Tobi