Für selbst keine Ahnung von Strafrecht haben, sich aber über mein Kommentar aufregen nur weil es nicht "oh das arme Kind" lautet. Hier du Genie
<link> juris. de/bundesrecht/stgb/__255.html (OHNE LEERZEICHEN!)

So ne Pfeife... Geh noch mal in die Uni (falls du da überhaupt hindarfst) und lern besuch am besten nochmal ne Strafrecht BT-Vorlesung... 1. Man zitiert IMMER § 255 mit § 253 (sonst macht es keinen Sinn) 2. Man muß § 253, 255 von § 249 abgrenzen!